


Artikel für Artikel durch das Grundgesetz. Nicht als Kommentar für Juristen, sondern als Prüfung an der Praxis: Was verspricht der Text, was macht die Verwaltung daraus, und wo bleibt die Differenz unbemerkt?
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
{{ q.t }}
{{ q.quelle }}Der erste Satz der Verfassung, in Sonntagsreden beschworen und im Verwaltungsalltag oft unbemerkt. Was von der Würde bleibt, wenn niemand hinsieht.
10 Min. — Beitrag lesen →Artikel 1 bis 19 GG. Die Reihe arbeitet sie der Reihe nach ab.
Der Grundrechtsteil des Grundgesetzes umfasst die Artikel 1 bis 19. Aktuelle Verfahren können einen Artikel vorziehen; die Zählung der Folgen bleibt davon unberührt.
Was diese Reihe leistet — und was sie ausdrücklich nicht ist.
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